Genehmigungen & Anträge rund um Feuerwerk
Welcher Antrag ist der richtige? Welche Unterlagen werden gebraucht? Welche Behörde ist zuständig? Diesen Bereich bauen wir als zentrale Orientierung für Privatkunden, Gewerbekunden und Fachkundige aus.
Ausnahmegenehmigung F2
Für den Erwerb beziehungsweise die Verwendung von F2 außerhalb des regulären Zeitraums kann je nach Fall eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Unser Muster ist direkt am Computer ausfüllbar.
Musterantrag öffnen§ 27 SprengG
Unser ausfüllbarer Musterantrag fragt die typischen Angaben strukturiert ab und kann zur Vorbereitung für die zuständige Behörde genutzt werden.
§ 27 Musterantrag öffnenFeuerwerk anzeigen
Auch die Anzeige von Feuerwerken wollen wir künftig mit Hinweisen zu Zuständigkeit, Fristen, Unterlagen und Gebühren unterstützen.
Behördeninformationen folgenZuständige Behörde finden
Geplant ist ein bundesweites Verzeichnis mit Ansprechpartnern, Zuständigkeiten, offiziellen Formularen und, soweit bestätigt, Gebühren und Verfahrenshinweisen.
Behördenfinder im AufbauWeniger Suchen. Weniger Fehlanfragen. Bessere Anträge.
- Vorgang auswählenZum Beispiel Ausnahmegenehmigung, § 27 oder Feuerwerksanzeige.
- Zuständige Stelle findenBundesland, Kreis oder Kommune und den passenden Ansprechpartner ermitteln.
- Unterlagen vorbereitenMuster, Hinweise und behördliche Formulare an einer Stelle zusammenführen.
- Gebühren besser einschätzenWenn Behörden feste Gebühren oder Gebührenrahmen bestätigen, sollen diese direkt angezeigt werden.
F2 ganzjährig kaufen
Was bedeutet Gewerbenachweis? Wann reicht er nicht? Welche Rolle spielen § 7, § 20 und § 27? Unsere Fachinfo erklärt die wichtigsten Unterschiede.
F2-Fachinfo öffnenFreigabe im Kundenkonto
Sprengstoffrechtliche Nachweise und Gewerbenachweise können bereits direkt im Kundenkonto zur manuellen Prüfung eingereicht werden.
Nachweise einreichenUnsere Muster und Hinweise werden als Orientierung und Vorbereitungshilfe bereitgestellt. Maßgeblich bleiben die Vorgaben und Formulare der jeweils zuständigen Behörde sowie der konkrete Einzelfall.
