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Silvesterverkauf 202629.–31.12.2026 im Angelcenter Leichlingen, Reusrather Str. 32, 42799 Leichlingen.
Knall-Effekt Fachservice

Genehmigungen & Anträge rund um Feuerwerk

Welcher Antrag ist der richtige? Welche Unterlagen werden gebraucht? Welche Behörde ist zuständig? Diesen Bereich bauen wir als zentrale Orientierung für Privatkunden, Gewerbekunden und Fachkundige aus.

Privatkunden

Ausnahmegenehmigung F2

Für den Erwerb beziehungsweise die Verwendung von F2 außerhalb des regulären Zeitraums kann je nach Fall eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein. Unser Muster ist direkt am Computer ausfüllbar.

Musterantrag öffnen
Erlaubnis

§ 27 SprengG

Unser ausfüllbarer Musterantrag fragt die typischen Angaben strukturiert ab und kann zur Vorbereitung für die zuständige Behörde genutzt werden.

§ 27 Musterantrag öffnen
Fachkundige

Feuerwerk anzeigen

Auch die Anzeige von Feuerwerken wollen wir künftig mit Hinweisen zu Zuständigkeit, Fristen, Unterlagen und Gebühren unterstützen.

Behördeninformationen folgen
Bundesweit

Zuständige Behörde finden

Geplant ist ein bundesweites Verzeichnis mit Ansprechpartnern, Zuständigkeiten, offiziellen Formularen und, soweit bestätigt, Gebühren und Verfahrenshinweisen.

Behördenfinder im Aufbau
Unser Ziel

Weniger Suchen. Weniger Fehlanfragen. Bessere Anträge.

  1. Vorgang auswählenZum Beispiel Ausnahmegenehmigung, § 27 oder Feuerwerksanzeige.
  2. Zuständige Stelle findenBundesland, Kreis oder Kommune und den passenden Ansprechpartner ermitteln.
  3. Unterlagen vorbereitenMuster, Hinweise und behördliche Formulare an einer Stelle zusammenführen.
  4. Gebühren besser einschätzenWenn Behörden feste Gebühren oder Gebührenrahmen bestätigen, sollen diese direkt angezeigt werden.
Schon verfügbar

F2 ganzjährig kaufen

Was bedeutet Gewerbenachweis? Wann reicht er nicht? Welche Rolle spielen § 7, § 20 und § 27? Unsere Fachinfo erklärt die wichtigsten Unterschiede.

F2-Fachinfo öffnen
Nachweise

Freigabe im Kundenkonto

Sprengstoffrechtliche Nachweise und Gewerbenachweise können bereits direkt im Kundenkonto zur manuellen Prüfung eingereicht werden.

Nachweise einreichen
Für Behörden

Sie sind zuständig oder möchten Angaben korrigieren?

Das geplante Verzeichnis soll kostenfrei Orientierung schaffen und möglichst auf offiziellen Angaben beruhen. Behörden sollen uns künftig Zuständigkeiten, Formulare, Gebühren und Verfahrenshinweise direkt mitteilen oder korrigieren können.

Unsere Muster und Hinweise werden als Orientierung und Vorbereitungshilfe bereitgestellt. Maßgeblich bleiben die Vorgaben und Formulare der jeweils zuständigen Behörde sowie der konkrete Einzelfall.

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